Arbeitsgemeinschaft von Schwerbehindertenvertretungen in der Forschung

bestehend seit 1977

Die AGSV.F unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die sich aus den jeweils geltenden Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel dem Sozialgesetzbuch IX, ergeben.
Sie ist um eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Eingliederung und Beschäftigung behinderter Menschen bemüht und strebt eine sinnvolle Weiterentwicklung der gesetzlichen Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen an.

Aufgaben der AGSV.F sind u.a.:

  1. Pflege der Beziehungen zu den gesetzgebenden Körperschaften, den Integrationsämtern / Hauptfürsorgestellen, den Integrationsfachdiensten der Agentur für Arbeit, den politischen Parteien, den Gewerkschaften und den Behindertenverbänden sowie zu allen Stellen, die mit Angelegenheiten von behinderten Menschen befasst sind.
  2. Beratung der Arbeitgeber und des Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers sowie der Betriebs bzw. Personalräte der Mitgliedsinstitutionen u.a. bei der Umsetzung der jeweiligen Inklusionsverein-barungen.
  3. Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes (AGSV.B) und der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder (AGSV.L) und der Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
  4. Durchführung von Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen. Zu diesen Veranstaltungen können Gäste eingeladen werden.
  5. Sammlung, Aufschließung und Verbreitung der für die Arbeit der Mitglieder relevanten Informationen.
  6. Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie Abstimmung der Mitglieder untereinander.

     

Ansprechpartner

aktive Mitgliedsinstitutionen

 

Aktuelles

Downloads
Satzung
Flyer

Externe Links
Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes
Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder
BIH – Integrationsämter
SGB IX
AGG
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen